Trauung & Ehe in der Ecclesia
Stand: 28.09.2026
Schön, dass ihr euch für eine Trauung in der Ecclesia interessiert!
Wir wollen eine Kirche bauen, aus der gesunde und stabile Ehen und Familien entstehen, wachsen und begleitet werden. Dabei orientieren wir uns an den biblischen Werten und an dem, was Gott die Ehre gibt, gerade auch auf dem Weg hin zu einer Ehe.
Wenn ihr eine Trauung bei uns anfragt, möchten wir euch zunächst kennenlernen und mit euch ins Gespräch kommen. Dieses Dokument gibt euch einen Überblick über den Ablauf, unsere Voraussetzungen und die biblischen Grundsätze, an denen wir uns orientieren.
1. Wie geht es nach eurer Anfrage weiter?
Wir möchten euch kennenlernen
Zunächst ist es uns wichtig, euch als Paar besser kennenzulernen und mit euch ins Gespräch zu kommen.
Uns ist bewusst, dass jeder Mensch auf seiner Reise mit Jesus an einem unterschiedlichen Punkt steht. Unsere Hintergründe und Prägungen sind verschieden, ebenso wie die jeweiligen Lebenssituationen und Rahmenbedingungen. Deshalb sind uns ein offener Austausch und die Begleitung eurer Beziehung und eurer persönlichen Situation wichtig.
Ganz nach dem Vorbild Jesu wollen wir in Wahrheit und Gnade auf eure individuelle Lebenssituation eingehen. Ausschlaggebend ist für uns dabei vor allem eure Herzenshaltung, zum Beispiel eure Bereitschaft zum Gespräch und zur Veränderung.
Dieses Dokument dient dabei als Grundlage für unsere Gespräche und die Ehevorbereitung.
2. Was für eine Trauung wichtig ist
Formale Schritte
Anmeldung
Wenn ihr euch für eine Trauung oder einen Ehevorbereitungskurs in der Ecclesia anmelden möchtet, könnt ihr unser Formular, nachdem ihr dieses Dokument durchgelesen habt, einfach weiter ausfüllen.
Ehevorbereitung
Die Ehevorbereitung kann
- innerhalb der Kirche stattfinden, z. B. im Rahmen einer Kleingruppe
- durch eine individuelle Beratung erfolgen
- oder extern durchgeführt werden.
Bei einer externen Ehevorbereitung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis.
Standesamtliche Trauung
Die standesamtliche Trauung sollte zeitlich so nah wie möglich vor der kirchlichen Trauung liegen. Warum uns das wichtig ist, erklären wir weiter unten.
Persönliche Voraussetzungen
Für eine kirchliche Trauung in der Ecclesia ist uns darüber hinaus wichtig:
Die Ehe wird zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen.
Beide Partner sind entschiedene Nachfolger von Jesus Christus.
Mindestens einer der Partner ist Teil der Ecclesia.
Das bedeutet, dass mindestens eines der folgenden Dinge aktiv gelebt wird:
- Teil einer Kleingruppe
- Teil des Dream Teams
Näheres zum Thema Zugehörigkeit erfahrt ihr bei Next Steps.
Bis zur Eheschließung lebt ihr sexuell enthaltsam und in getrennten Wohnungen.
Was wir darunter verstehen und warum uns dieser Punkt wichtig ist, erklären wir im folgenden Abschnitt.
3. Unser Verständnis von Ehe und Trauung
Wir sehen den Start in die Ehe als einen Dreiklang, der zeitlich und inhaltlich zusammengehört:
- Öffentliches Bekenntnis mit RechtswirkungIn Deutschland ist das die standesamtliche Trauung.
- Kirchliche SegnungDas Ehepaar bittet im Rahmen einer öffentlichen Segnung um Gottes Segen und stellt den gemeinsamen Bund unter Gott.
- Zusammenziehen, gemeinsames Wohnen und Ausleben der SexualitätDies entspricht unserem Verständnis von 1. Mose 2,24.
Wann sprechen wir von einer Trauung?
Eine Ehe beginnt mit der Entscheidung, lebenslang zusammenzuleben, und mit einem öffentlichen Rechtsakt, in Deutschland der standesamtlichen Trauung.
Dieser Rechtsakt wird durch einen geistlichen Bund und eine gemeinsame Bitte um Gottes Segen im Rahmen einer öffentlichen Segnung (Trauung oder Gottesdienst) festgemacht.
Wir sprechen nur dann von einer Trauung, wenn die Segenshandlung der Ehe unmittelbar dem standesamtlichen Eheschluss folgt und von dem betreffenden Paar als Beginn seiner Ehe wahrgenommen wird.
In allen anderen Fällen sprechen wir nicht von einer Trauung, sondern von einer Ehesegnung.
Wir raten daher stark dazu, die kirchliche Trauung möglichst zeitnah auf die standesamtliche Trauung folgen zu lassen.
4. Unser Verständnis von Sexualität vor der Ehe
Geschlechtsverkehr und alles, was für den Einzelnen zwangsläufig dazu führt, hat seinen Platz nur innerhalb der Ehe.
Dieser Maßstab zieht sich durch die gesamte Bibel hindurch und bleibt unverändert. Er wurde bereits in der Schöpfungsordnung dem Menschen mitgeteilt (1. Mose 2,24), später durch das Gesetz geschützt (z. B. 5. Mose 22) und auch im Neuen Testament von Jesus und Paulus vertreten (z. B. Matthäus 19; 1. Korinther 7).
Dabei geht es für uns nicht in erster Linie um das Einhalten von Regeln, sondern um das Leben in der Beziehung mit Jesus:
Welchen Stellenwert hat Jesus in meinem Leben?
Weil wir zu ihm gehören, möchten wir auch in den Bereichen Ehe und Sexualität nach seinem Willen leben.
Gott hat uns diese Maßstäbe nicht gegeben, um uns einzuschränken, sondern um für unser Leben ein Höchstmaß an Erfüllung und Segen zu geben und um Verletzungen und Schaden von uns und unseren Beziehungen fernzuhalten.
Deshalb möchten wir stärker von Schutz als von Pflichten sprechen.
Die Frage sollte daher nicht sein:
„Wie weit darf ich gehen?“
Sondern vielmehr:
„Was hilft mir/uns, in Reinheit zu leben?“
Dieser Ansatz entspricht einem verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität (1. Korinther 6,18 bis 19).
5. Wenn es bereits zu einer Zielverfehlung gekommen ist
Wir wissen, dass Lebenssituationen nicht immer diesem Ideal entsprechen. Jesus Christus hat durch seinen Tod am Kreuz die Möglichkeit geschaffen, einen Neuanfang zu machen.
Der biblische Weg der Bereinigung einer Zielverfehlung ist eine Sinnesänderung:
- das Bekenntnis der Schuld,
- gegebenenfalls die Bitte um Vergebung,
- eine veränderte Haltung
- und daraus folgend auch ein verändertes Handeln.
Wenn eure Beziehung bereits einer Ehe gleicht, ihr aber noch nicht verheiratet seid, könnt ihr mit Gott einen Glaubensschritt gehen, um ab jetzt eine Beziehung in Reinheit zu führen und euch bis zur Hochzeit füreinander aufzubewahren, mit allen nötigen Konsequenzen.
Uns ist bewusst, dass wir diese Haltungen nicht einfordern können und dass manche Prozesse Zeit benötigen.
Gleichzeitig wünschen wir uns entsprechende Signale, die innere Prozesse nachvollziehbar machen.
Wir als Pastoren sind, und das ist uns ganz wichtig, bei entsprechender Herzenshaltung von euch immer zum Gespräch bereit.
6. Scheidung und Wiederheirat
Unser Verständnis von Scheidung
Scheidung kommt im Schöpfungsplan Gottes eigentlich nicht vor. Sie ist eine Art „Notprogramm“.
Als Kirche möchten wir Ehe und Familie nach dem Herzen Gottes und nach biblischen Maßstäben leben. Deshalb raten wir nicht zur Ehescheidung.
Krisen sind Teil des Ehelebens. Sie können unverschuldet oder selbst verschuldet durch einen oder beide Ehepartner entstehen.
Besonders als Christ ist es möglich, Krisen zu überwinden und auch in schwierigen Zeiten eine Ehe zu führen. Wir weisen an dieser Stelle auch gern darauf hin, dass wir euch gern an eine Seelsorge oder passende Eheberatung vermitteln können.
Eine Scheidung mit dem Ziel, einen anderen Menschen zu heiraten, bezeichnet die Bibel als Ehebruch (Matthäus 19,9; Matthäus 5,32; Markus 10,11 bis 12).
Umgekehrt ist ein Ehebruch durch den Ehepartner ein Grund, sich von seinem Ehepartner scheiden zu lassen.
7. Wann kann eine Trennung vom Ehepartner sinnvoll oder notwendig sein?
Eine Trennung bedeutet für uns zunächst noch keine Scheidung.
Mögliche Gründe, die zu einer vorübergehenden Trennung vom Ehepartner führen können, sind:
Ehebruch
Durch dauerhafte ehezerstörende Verhaltensweisen, insbesondere bei andauerndem Ehebruch, kann eine Ehe bereits so stark zerstört worden sein, dass eine Wiederherstellung nicht mehr denkbar erscheint.
Dies gilt vor allem dann, wenn einer der Beteiligten aus Überzeugung oder Schwäche an seinem ehezerstörenden Verhalten festhält.
In diesem Fall kann eine Trennung sinnvoll sein.
Unglaube
Wenn ein Partner ungläubig (geblieben) ist oder „den Herrn verlässt“ und nicht mehr mit dem gläubigen Partner zusammenleben will, also der ungläubige Partner die Trennung oder Scheidung betreibt, ist auch der gläubige Partner nicht an die Ehe gebunden (1. Korinther 7,12 bis 16).
Umgekehrt darf der gläubige Partner sich aufgrund des Unglaubens nicht von dem ungläubigen Teil trennen.
Missbräuchliches Verhalten
Nachhaltiges schweres Vernachlässigen der familiären Pflichten wird von Paulus dem „Glauben verleugnen“ gleichgestellt (vgl. 1. Timotheus 5,8).
Hierzu zählen beispielsweise:
- emotionaler Missbrauch
- sexueller Missbrauch
- Gewalt gegen den Ehepartner oder Schutzbefohlene
- bewusst betriebener finanzieller Bankrott
- starke Drogensucht
- schwere Kriminalität
- und vergleichbare Situationen.
In solchen Fällen kann eine Trennung erforderlich sein.
Auch nach einer Trennung ist eine Wiederherstellung durch Vergebung möglich und wünschenswert. Gleichzeitig schließen wir in solchen Fällen eine Scheidung nicht grundsätzlich aus.
8. Wann ist eine Wiederheirat möglich?
Nach unserem Verständnis ist eine Wiederheirat nur dann möglich, wenn
- der Ehepartner gestorben ist.
Die Eheverpflichtung ist mit dem Tod des Partners beendet. Der andere ist dann von den ehelichen Verpflichtungen dieses Bundes frei (1. Korinther 7,39).
- eine Wiederherstellung nicht möglich wäre, ohne eine neue Ehe des Ex-Partners zu zerstören (vgl. 5. Mose 24,1 bis 4).
- der Ex-Partner die Ehe gebrochen hat und eine Wiederherstellung von einer der beiden Seiten ausgeschlossen wird (vgl. Matthäus 19,9).
- der Ex-Partner eine Wiederherstellung ausschließt und nicht gläubig ist, dem Glauben abgesagt hat oder dies durch sein Handeln entsprechend widerspiegelt (vgl. 1. Korinther 7,12 bis 16).
Wünscht der Ex-Partner eine Wiederherstellung und wird dies durch sein Handeln (Buße, Lebensbereinigung, nachhaltige Verhaltensänderung etc.) widergespiegelt, so ist aus unserer Sicht eine Ehe mit einem anderen Partner nicht möglich.
- das missbräuchliche Verhalten des Ex-Partners nicht enden will und dadurch eine Versöhnung unmöglich wird, der andere aber die Kraft zur lebenslangen Ehelosigkeit nicht aufbringt.
9. Voraussetzungen für eine Wiederheirat
Grundsätzlich setzen wir bei einer Wiederheirat voraus:
- Einsicht in die eigene Schuld beim Scheitern der bisherigen Ehe
- aufrichtige Buße über diese Schuld
- ernsthaftes und verantwortliches Bedenken, ehelos zu bleiben
Prozess der Aufarbeitung
Für diese inneren Haltungen ist ein tiefgreifender Prozess notwendig, in dem der Betroffene das überführende und wiederherstellende Wirken Gottes zulässt.
Häufig ist dafür auch die seelsorgerliche Begleitung durch geistliche Geschwister und Leiter erforderlich.
Ziel ist es, vergangene Zerbrüche, Beziehungen und Probleme aufzuarbeiten, damit einem gesunden Neuanfang nichts im Wege steht.
Zum Abschluss
Uns ist wichtig, dass ihr diese Punkte nicht nur als eine Liste von Voraussetzungen versteht, sondern als unseren Wunsch, euch kennenzulernen und euch in euren Umständen zu begleiten und zu unterstützen.
Wenn Fragen oder Unsicherheiten bei euch bestehen, sprecht sie offen an. Wir möchten mit euch darüber ins Gespräch kommen und gemeinsam schauen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.